VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH NAILING
Auf dem Wasserweg, wir müssen uns erinnern, das wie auf Landstraßen, auch für uns gelten die wasserrechtlichen Vorschriften, Touristen-Wassersportler. In den Anordnungen des Schifffahrtsministeriums unterscheiden wir zwei Hauptgruppen dieser Bestimmungen, nämlich: Schifffahrtsvorschriften und Zeichen- und Signalvorschriften. Einige der Vorschriften für Touristen sind unten aufgeführt:
1. Alle oben genannten Ereignisse 20 Personen dürfen nur in Absprache mit der Wasserverwaltung festgehalten werden und müssen am 10 Tage früher als geplant;
2. Einheiten aus 20 m2 und darunter können die gesamte Breite der Wasserstraße nutzen, sofern der Schiffsverkehr nicht gesperrt ist;
3. Das Gefäß muss vorne ein weißes Licht haben,-
4. Es ist verboten, unter Brücken zu passieren oder zu überholen;
5. Das Vorfahrtsrecht unter der Brücke wird einem flussabwärts fahrenden Schiff eingeräumt;
6. Einheiten dürfen nicht an Brücken oder Wasserbauwerken festgemacht werden;
7. Es ist verboten unter den folgenden Bedingungen zu landen:
ein) in den Gängen unter den Brücken innen 100 m oben und unten;
B) in der Nähe der Fähre (50 m unten oder oben);
C) in Meerengen und störenden Passagen in scharfen Krümmungen von Wasserstraßen und Querdämmen (Sporen);
D) an der Mündung der Nebenflüsse, Zweige der Kanäle, Einfahrt in den Hafen;
e) an Stellen, die mit einem nautischen Schild gekennzeichnet sind, das das Anhalten verbietet;
F) auf Flussabschnitten, die die Staatsgrenze bilden (außerhalb der vorgeschriebenen Halteplätze);
8. Auf den kanalisierten Strecken dürfen Sie die Einfahrt zu den Schleusenkanälen nicht passieren;
9. Das Betreten der Schleusenkammer ohne Zustimmung des Schleusenmanagers ist verboten;
10. Geschlossene Schutztore und Rampen dürfen nur aus der Ferne angefahren werden 100 M;
11. Beim Passieren sollten sich stromaufwärts liegende Schiffe so weit wie möglich halten, soweit die Bedingungen des Versandweges es zulassen, und stromabwärts gelegene Schiffe müssen nach Möglichkeit ein sicheres Passieren aneinander ermöglichen;
12. Bei Verkehr auf Wasserstraßen sollten Schiffe der Route folgen, die Reederei, Es gilt Rechtsverkehr;
13. Kleine Einheiten’ (auch ein Kanu) sie müssen ausnahmslos allen Segelbooten unterlegen sein;
14. Das Befahren der Wasserflächen oberhalb und unterhalb der Wehre ist verboten, wenn die Wasserstraße das Wehr nicht passiert oder von der zuständigen Schifffahrtsbehörde nicht zugelassen ist;
15. Bei einem Unfall ist jede Einheit unabhängig von den Schäden zur Hilfeleistung verpflichtet, die es anfallen kann. Bei Zweifeln hinsichtlich der gegebenen gesetzlichen oder branchenüblichen Bestimmungen, wir interpretieren sie immer zu unserem Nachteil.